Petra Seiter war im SWR-Nachtcafe!

Warum Sie dort als Expertin eingeladen war, was Ihr dabei wichtig war, was sie sagte – hier finden Sie mehr zu ihrem Auftritt vom 13.3.26!


Der Bestseller von mir, Petra Seiter:

Weil ältere Patienten im Krankenhaus oft überfordert sind!
Mein Ratgeber für Sie als Angehörige(r)

Glauben Sie auch, dass Ihr älteres Familienmitglied im Krankenhaus eine gute Behandlung erhält? Die Krankenhaus-Statistik des RKI spricht eine andere Sprache: Bei bis zu jeder 10. Behandlung muss man mit Komplikationen rechnen. Personalmangel, schlechte Organisation und Fahrlässigkeit entstehen oft als Folge, weil ein Krankenhaus wirtschaftlich arbeiten muss. Leid, Hilflosigkeit und eine Genesung, die unnötig verzögert wird, sind die Folgen.

Deshalb habe ich als Patientenbegleiterin darüber ein Buch mit allen meinen Erfahrungen geschrieben. Damit Sie als Angehöriger wissen, worauf Sie im Krankenhaus achten müssen und wie Sie Ihre Liebsten erfolgreich unterstützen können.

Ihre

Petra Seiter, Patientenbegleiterin im Krankenhaus

Lesen Sie mehr auf meinen Social-Media Kanälen!

auf Facebook, Instagram, Tik Tok, WhatsApp und Youtube berichte ich regelmäßig über neue Entwicklungen. Zudem stelle ich dabei auch neue oder aktualisierte Urteile vor und gebe Empfehlungen ab. Außerdem finden Sie bei mir Informationen über neue Trends und Entwicklungen. Mehr dazu auch im politischen Gesundheitsblog von Jürgen Loga!

Welche Erfahrungen haben Sie bei dem Aufenthalt im Krankenhaus gemacht? Was haben Sie oder Ihr Angehöriger erlebt? Bitte machen Sie bei der Umfrage mit, denn ich möchte daraus eine große Statistik erstellen, die zeigt, dass es dringend Handlungsbedarf gibt!



Der politische Gesundheitsblog

Jürgen Loga ist nicht nur Herausgeber und Chefredakteur von meinem Buch und dieser Seite, sondern auch freier Journalist, der regelmäßig die aktuelle Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen in Artikeln kommentiert.

Nachfolgend finden Sie seine Einschätzung zu den Themen, die für Sie als Leser meines Buches durchaus eine Rolle spielen!

Artikel von Jürgen Loga

  • Vor der Operation: Warum ich Ihnen Zeit zum Nachdenken rate

    Wenn ein Arzt Ihnen sagt, dass Sie operiert werden sollen, kann Ihnen das den Boden unter den Füßen wegziehen. Besonders dann, wenn es um einen Tumor geht. Vielleicht denken Sie zunächst nur: Hauptsache, die Ärzte helfen mir. Und vielleicht nicken Sie, obwohl Sie längst nicht alles verstanden haben. Genau darüber möchte ich heute sprechen. Denn Ihre Unterschrift unter einem Formular ist nicht das Wichtigste. Entscheidend ist, dass Sie wirklich entscheiden können.

    Ich begleite Menschen in Fragen rund um einen Krankenhausaufenthalt. Dabei ist mir besonders wichtig: Auch wer schon 70, 80 oder 90 Jahre alt ist, darf sich Zeit für Fragen nehmen. Ihr Alter nimmt Ihnen weder Ihre Würde noch Ihr Recht, eine Behandlung zu verstehen. Ein Urteil aus Köln zeigt, warum das so bedeutend ist.

    Was ist passiert?

    Eine Frau erfuhr im Mai 2016, dass bei ihr ein Hirntumor operiert werden sollte. Nach den gerichtlichen Feststellungen lag zwischen der Nachricht über den Tumor und der Operation nur wenig Zeit. Die Operation wurde für sie überraschend um einen Tag vorgezogen. Das ausführlichere Gespräch über den Eingriff und seine Risiken fand am Vorabend statt. Gleich danach begannen Vorbereitungen für die Operation.

    Die Patientin wollte auch wissen, ob sie in ein anderes Krankenhaus gebracht werden könnte. Für sie spielte der Ort der Behandlung eine wichtige Rolle. Nach den Feststellungen des Gerichts war die Operation damals kein Notfalleingriff. Auch ein Transport war grundsätzlich möglich. Die Patientin erhielt dazu jedoch keine zutreffende Grundlage für ihre Entscheidung.

    Nach der Operation hatte sie gesundheitliche Einschränkungen. Unter anderem betrafen diese das Anheben des Fußes, das Gefühl im Fuß und die Muskulatur eines Beins. Sie ging gerichtlich gegen mehrere Beteiligte ihrer Behandlung vor. Wichtig ist mir: Eine schwere Folge nach einer Operation beweist für sich allein noch keinen Operationsfehler.

    Was hat das Gericht tatsächlich entschieden?

    Das Oberlandesgericht Köln entschied am 20. April 2026 unter dem Aktenzeichen 5 U 105/23. Es stellte fest, dass die Aufklärung vor der Hirnoperation unter den konkreten Umständen nicht rechtzeitig und ausreichend war. Die Operation war deshalb rechtlich nicht durch eine wirksame Einwilligung gedeckt. Das Gericht sprach der Frau gegenüber drei der Beklagten 30.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Außerdem stellte es deren Ersatzpflicht für bestimmte weitere Schäden aus der Behandlung fest. Gegen andere Beklagte blieb die Klage ohne Erfolg.

    Was bedeutet „Einwilligung“? Stellen Sie sich vor, jemand möchte Ihr Wohnzimmer umbauen. Sie sagen erst dann sinnvoll Ja, wenn Sie wissen, was verändert werden soll und welche Folgen das hat. Bei einer Operation geht es natürlich um viel mehr als um ein Zimmer. Das Beispiel soll aber zeigen: Ein Ja braucht eine verständliche Grundlage. Die rechtlichen Anforderungen an medizinische Aufklärung stehen insbesondere in den Paragrafen 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

    Was ist „Teilschmerzensgeld“? Denken Sie an eine Rechnung, bei der zunächst nur ein bestimmter Teil geklärt wird, weil noch nicht abzusehen ist, welche weiteren Folgen entstehen. Das ist nur ein Vergleich aus dem Alltag. Juristisch ging es hier um einen bezifferten Teil des Anspruchs auf Ausgleich für Schmerzen und andere persönliche Beeinträchtigungen. Die 30.000 Euro sind keine allgemeine Summe, die bei jeder späten Aufklärung zu zahlen wäre.

    Das Urteil bedeutet auch nicht, dass jede Aufklärung am Vorabend einer Operation automatisch unwirksam ist. Das Gericht betrachtete die gesamten Umstände: die überraschende Diagnose, den vorgezogenen Termin, den beginnenden Operationsablauf und die fehlende echte Gelegenheit, weitere Informationen einzuholen. Eine bestätigte Rechtskraft konnte ich den geprüften Quellen nicht entnehmen.

    Warum ist dieser Fall für Krankenhauspatienten wichtig?

    Mich beschäftigt an diesem Fall vor allem eine menschliche Frage: Wie soll jemand eine gute Entscheidung treffen, wenn er gerade Angst hat? Ein Krankenhaus hat feste Abläufe. Diese Abläufe sind notwendig. Doch Ihre persönliche Entscheidung darf darin nicht untergehen. Dass ein Bett bereitsteht oder ein Termin im Operationsplan steht, ersetzt kein Gespräch.

    Ich möchte Ihnen deshalb Mut machen, nachzufragen. Nicht, weil Sie Ärzten misstrauen müssen. Sondern weil ein guter Austausch die Behandlung unterstützen kann. Viele Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte leisten unter hohem Druck wertvolle Arbeit. Ihre Fragen sind kein Angriff. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

    Fragen Sie insbesondere, warum eine Operation jetzt notwendig ist. Gibt es Zeit, darüber zu schlafen? Welche Vorteile werden erwartet? Welche Risiken sind wesentlich? Gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten? Und wenn Sie lieber in einer anderen Klinik behandelt werden möchten: Ist ein Transport medizinisch möglich? Die Antworten hängen immer von Ihrer persönlichen Lage ab.

    Was können Patienten und Angehörige konkret tun?

    Nehmen Sie eine vertraute Person mit

    Ich empfehle, nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens zum Gespräch mitzunehmen. Zwei Menschen hören oft mehr als einer. Fragen Sie vorher, ob Sie das Gespräch gemeinsam führen können. Sie entscheiden, welche Informationen der Angehörige hören darf. Eine Begleitperson bekommt nicht allein durch ihre Anwesenheit das Recht, an Ihrer Stelle zu entscheiden.

    Sagen Sie offen, wenn Sie etwas nicht verstehen

    Sie dürfen bitten: „Erklären Sie mir das bitte ohne Fachwörter.“ Oder: „Was bedeutet das für meinen Alltag nach der Operation?“ Schämen Sie sich nicht dafür. Niemand muss medizinische Begriffe kennen. Lassen Sie sich die wichtigsten Punkte wiederholen.

    Fragen Sie nach der Dringlichkeit

    Wenn Sie das Wort „dringend“ hören, fragen Sie: „Was würde medizinisch passieren, wenn wir bis morgen warten?“ In einem echten Notfall kann sofortiges Handeln notwendig sein. Bei einem planbaren Eingriff besteht oft mehr Raum zum Überlegen. Ob Warten vertretbar ist, muss das behandelnde Team anhand Ihres Gesundheitszustands beurteilen.

    Halten Sie Ihre Fragen schriftlich fest

    Ein kleines Blatt Papier reicht. Notieren Sie drei Fragen, die Ihnen wichtig sind. Schreiben Sie nach dem Gespräch auf, welche Antworten Sie bekommen haben. Dazu gibt es auf meiner Website auch eine Vorlage für ein Gesprächsprotokoll. Wenn Unterlagen fehlen, können Sie grundsätzlich Einsicht in Ihre Patientenakte verlangen. Das regelt Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

    Meine Checkliste vor einer geplanten Operation

    1. Ich weiß, weshalb mir die Operation empfohlen wird.
    2. Ich habe verstanden, welche wesentlichen Risiken und möglichen Folgen es gibt.
    3. Ich habe gefragt, ob andere Behandlungen infrage kommen.
    4. Ich weiß, wie dringend der Eingriff medizinisch ist und ob Bedenkzeit möglich ist.
    5. Ich konnte nachfragen, ob eine andere Klinik oder eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll ist.
    6. Ich habe eine vertraute Person hinzugezogen, wenn ich das möchte.
    7. Ich unterschreibe erst, wenn meine offenen Fragen ausreichend beantwortet sind.

    Mein Fazit: Ihr Ja soll wirklich Ihr Ja sein

    Das Kölner Urteil erinnert mich daran, wie wichtig ein ruhiges, ehrliches Gespräch ist. Es geht nicht darum, notwendige Operationen zu verhindern. Es geht darum, dass Sie die Gründe verstehen und bewusst zustimmen können. Fragen, Zweifel und der Wunsch nach einer kurzen Pause sind keine Störung. Sie gehören zu einer guten Entscheidung. Und wenn sich etwas medizinisch nicht aufschieben lässt, sollte auch das verständlich erklärt werden.

    Warum ich „Nicht allein im Krankenhaus!“ geschrieben habe

    Ich wünsche mir, dass es Patienten im Krankenhaus besser geht und Angehörige gemeinsam mit ihnen etwas erreichen können. Darum habe ich mein Buch „Nicht allein im Krankenhaus!“ geschrieben. Nach meiner Buchvorstellung finden Sie darin unter anderem Hinweise zur Vorbereitung, zu Gesprächen und zur Dokumentation sowie praktische Checklisten. Genau diese Hilfen können nützlich sein, wenn vor einer Operation plötzlich sehr viele Fragen auftauchen.

    Mein Anliegen ist nicht, Ihnen Misstrauen beizubringen. Ich möchte, dass Sie sich informieren, verständlich miteinander sprechen und die Versorgung gemeinsam mit den behandelnden Menschen so gut wie möglich gestalten. Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie auf meiner Buchseite auch einen Auszug. Für ergänzende Anregungen empfehle ich außerdem meine Seite Das Aufklärungsgespräch.

    Meine Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche medizinische oder rechtliche Beratung.

    Quellen

  • Fake-Betrug bei der Krankengeschichte für 11 EUR

    Fake Diagnosen werden immer öfter aufgedeckt!

    Seit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) melden Medien und Patientenorganisationen vermehrt Fälle, in denen Menschen in ihrer Akte Diagnosen entdecken, die sie nie hatten – teils schwere psychische Erkrankungen. Ausgangspunkt ist die Recherche einer Regionalzeitung (Neue Westfälische), auf die sich WDR, Deutsches Ärzteblatt, Tagesspiegel und andere stützen!

    Patienten stoßen jetzt in ihrer ePA auf „Phantomdiagnosen“ oder deutlich übertriebene Befunde, besonders im Bereich psychischer Erkrankungen. Viele haben sich gefragt, wie es zu einer Häufung dieser Fakes kommt. Jetzt wird klar: Ein möglicher Hintergrund ist , dass für bestimmte Diagnosen Kassen und Ärzte höhere Pauschalen abrechnen können – ein Anreizsystem, das „auffällige“ Kodierungen belohnt.

    Belastbare bundesweite Zahlen fehlen, die ärztlichen Verbände betonen, man dokumentiere „nach bestem Wissen und Gewissen“ und Fehler seien Einzelfälle. Gleichzeitig berichten Beratungsstellen und Medien von wachsenden Beschwerden, etwa wenn falsche Diagnosen Versicherungsabschlüsse oder Berufswege blockieren.

    Und natürlich muss man sich wundern – und kritisieren , dass Ärzte für die Erstbefüllung der ePA pauschal rund 11 Euro pro Patient abrechnen können – bei minimalem Aufwand und kaum kontrollierter Dokumentation. Patientenvertreter fordern deshalb eine unabhängige Prüfstelle für ePA-Einträge, weil die digitale Akte sonst zur Abrechnungsmaschine ohne wirksame Kontrolle verkommt.

    Wenn die Fake Diagnose mehr wert ist als der Mensch

    Eine falsche Diagnose in der Akte reicht, um eine Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zu versauen – und genau das passiert inzwischen nachweislich immer häufiger, seit Patienten überhaupt in ihre elektronische Akte hineinschauen können.

    Was sehen wir?
    Ein System, in dem dieselben Codes gleichzeitig über Geldströme, Versicherungsrisiken und Berufswege entscheiden – und in dem „kreative“ Diagnosen sich lohnen können. Das ist kein dummer Zufall, das ist ein Konstruktionsfehler mit eingebauter Versuchung. Ein Anreizsystem, bei dem für bestimmte Diagnosen höhere Pauschalen fließen, erzeugt zwangsläufig den Druck, genau diese Diagnosen häufiger zu kodieren.

    Von einem „Geschäftsmodell“ zu sprechen, ist hart – aber was ist es sonst, wenn falsche oder übertriebene Diagnosen die Einnahmen von Praxen und Krankenkassen steigern können! Das ist ja auch kein Wunder, wenn an allen Ecken gespart wird und so „kreative“ Lösungen genommen werden,,,

    Die ärztliche Selbstverwaltung verweist darauf, man kenne keine belastbaren Zahlen und dokumentiere nach bestem Wissen. Gleichzeitig berichten Zeitungen, Patientenberatungen und nun auch das Deutsche Ärzteblatt selbst von „Phantomdiagnosen“, überhöhten Befunden und auffälligen Häufungen bei psychischen Erkrankungen.
    Ohne Statistik bleibt ein Rest Unschärfe – aber der strukturelle Interessenkonflikt ist messerscharf sichtbar:
    Wer mehr Krankheit dokumentiert, kann mehr abrechnen.

    11 Euro pauschal für die Erstbefüllung der ePA – oft für wenige Klicks –, dazu morbiditätsorientierte Vergütungssysteme, die schwere oder chronische Diagnosen finanziell attraktiver machen: Das ist ein idealer Nährboden dafür, dass aus Fehlanreizen Geschäftsmodelle werden. Nicht bei allen, nicht bei der Mehrheit. Aber bei genug Akteuren, um echten Schaden anzurichten.

    Und der Patient? Der darf sich dann mit Versicherern, Ärzten und Datenlöschung herumschlagen, während niemand wirklich verantwortlich sein will!

    Solange diagnoseschreibende Stellen finanziell von möglichst „ergiebigen“ Codes profitieren, bleibt die elektronische Patientenakte ein Risiko: für die Versicherbarkeit, den Beruf, die Reputation – und für das Vertrauen in eine Medizin, die ihren Kodierapparat offensichtlich nicht im Griff hat.

    Mein Fazit:
    Ohne unabhängige Prüfstelle, harte Sanktionen bei Missbrauch und ein Vergütungssystem, das Gesundheit statt Diagnosefantasie belohnt, bleibt die ePA ein Werkzeug, mit dem aus Papierkrankheiten reale Lebensschäden werden. Patienten sollen „mündig“ sein? Dann gehört zur Mündigkeit auch, jede Diagnose in der Akte konsequent zu kontrollieren, anzufechten und notfalls juristisch anzugreifen. Sonst machen andere mit dem Krankheitsprofil von Menschen weiter Geschäfte.


  • Kürzere Klinikaufenthalte: Klingt gut, oder vielleicht doch nicht?

    Klinikaufenthalt verkürzt, Sorgen verlängert: Der Preis der gesunkenen Verweildauer

    Die Nachricht klingt auf den ersten Blick erfreulich, fast schon wie ein Effizienzsieg des Gesundheitssystems: Die Bundesregierung verkündete am 17. November 2025 in einer Pressemitteilung, dass die durchschnittliche Dauer eines Krankenhausaufenthalts im Jahr 2024 auf 7,1 Tage gesunken sei. Damit setzt sich, wie es in der Mitteilung heißt, der „langfristigen Trend zu kürzeren Verweildauern seit Beginn der Krankenhausstatistik im Jahr 1991 fort“. Damals lag der Wert noch bei stolzen 14,0 Tagen, heute ist er beinahe halbiert.

    Eine beeindruckende Zahl.

    Doch als medizinischer Journalist muss ich hier die Euphorie dämpfen und eine dringende, wenn auch unbequeme Frage stellen: Wer bezahlt am Ende die Zeche für diese ökonomisch motivierte „Effizienz“?

    Die Realität, die hinter dieser Zahl steckt, ist ernüchternd: Eine Verkürzung der Liegezeiten in den Kliniken führt unweigerlich zu einer Verlagerung des Behandlungs- und Pflegeaufwands in den ambulanten Sektor – insbesondere in die häusliche Umgebung. Wenn Patienten im Schnitt nach nur 7,1 Tagen (und in den Hauptfächern wie Innere Medizin nach nur 5,2 Tagen) entlassen werden, ist die Wunde oft noch frisch, die Medikation noch nicht optimal eingestellt, die Genesung noch lange nicht abgeschlossen.

    Dieses Modell der „ambulanten Nachsorge durch die Hintertür“ kann nur dann funktionieren, wenn der ambulante Sektor – sprich: Hausärzte, Fachärzte, ambulante Pflegedienste – über ausreichend Personal und Zeit verfügt, um die teils komplexen Nachbehandlungen nahtlos zu übernehmen. Hier liegt jedoch das Kernproblem: Die Ressourcen sind bereits jetzt am Anschlag. Überfüllte Praxen, lange Wartezeiten für Termine und eine chronische Überlastung der niedergelassenen Ärzte verhindern oft die notwendige, zeitintensive Betreuung, die ein frisch entlassener Patient benötigt. Die Lücke zwischen Klinikentlassung und adäquater hausärztlicher Versorgung wird so zu einem gefährlichen Vakuum.

    Das System schafft sich selbst ein Dilemma: Es spart Kosten im teuren stationären Bereich, indem es Patienten schneller entlässt, erzeugt aber gleichzeitig einen nicht abfangbaren Mehraufwand im ambulanten Bereich. Dies führt oft zu suboptimalen Genesungsverläufen, vermeidbaren Komplikationen und im schlimmsten Fall zur kostenintensiven Wiederaufnahme in die Klinik.

    Was ist die Lösung für Patienten und Angehörige?

    Da die Politik offensichtlich diesen Engpass in der ambulanten Ressourcendecke ignoriert, liegt die Verantwortung und der Druck leider oft bei den Angehörigen und den Patienten selbst. Es ist unerlässlich, dass Betroffene und ihre Familienangehörigen im Krankenhausalltag aktiv und wachsam sind.

    Fordern Sie absolute Klarheit: Patienten und Angehörige müssen darauf bestehen, dass medizinische Behandlungen in der Klinik als abgeschlossen gelten, bevor die Entlassung erfolgt. Lassen Sie sich nicht einfach mit unvollendeten Diagnosen oder noch zu klärenden Medikationsplänen in den Alltag zum Hausarzt „abschieben“.

    Insbesondere bei den kurzen Verweildauern, die in der Pressemitteilung genannt werden (z. B. Innere Medizin mit 5,2 Tagen), ist kritische Nachfrage Pflicht. Nur die Fachbereiche, die per se eine längere Heilungszeit erfordern, wie die Geriatrie mit 15,1 Tagen oder die psychiatrischen Fachabteilungen mit Verweildauern zwischen 24,5 und 46,8 Tagen, bieten hier einen gewissen Puffer. Für die Masse der Behandlungsfälle gilt: Klinik ist für Behandlung, nicht für Stabilisierung.

    Die gesunkene Verweildauer mag eine gute Statistik für die Gesundheitsökonomen sein, für die Patienten und ihre pflegenden Angehörigen ist sie jedoch eine wachsende Bürde. Es braucht endlich eine Strategie zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Kapazitäten, die proportional zur Verkürzung der Liegezeiten ist. Alles andere ist eine Verlagerung des Problems auf Kosten der Gesundheit.

    Doch als medizinischer Journalist muss ich hier die Kehrseite dieser Entwicklung beleuchten: Was auf dem Papier als Effizienzgewinn erscheint, geht in der Realität allzu oft zulasten der häuslichen Pflege und Behandlung der Patienten. Wer früher noch in der Klinik stabilisiert, therapiert und auf die Genesung vorbereitet wurde, wird heute früher entlassen.

    Der Haken: Diese Verkürzung ist nur dann vertretbar, wenn die nachstationäre Versorgung – sei es durch ambulante Pflegedienste, spezialisierte Therapeuten oder den Hausarzt – nahtlos und mit ausreichenden Ressourcen funktioniert. Genau hier liegt das Problem. Die Allgemeinmedizin ist bereits am Limit. Es fehlt an Ärzten, Pflegepersonal und Zeit. Wer nach wenigen Tagen aus der Klinik entlassen wird – in Fachabteilungen wie der Inneren Medizin oder Chirurgie beträgt die Verweildauer sogar nur 5,2 bzw. 5,0 Tage –, hat oft noch einen komplexen Behandlungsbedarf, der nicht einfach auf den Schreibtisch des überlasteten Hausarztes verlagert werden darf.

    Die Lösung liegt nicht in einer sturen Fixierung auf ökonomische Kennzahlen. Angehörige und Patienten müssen darauf achten und es aktiv einfordern, dass medizinische Behandlungen in der Klinik tatsächlich abgeschlossen und kritische Genesungsphasen überwacht sind, bevor eine Entlassung erfolgt. Es darf keine „Abschiebung“ in den oft chaotischen Alltag und zum überlasteten Hausarzt geben, weil die Klinik ihre Bettenkapazitäten freimachen muss. Erst wenn die ambulanten Strukturen gestärkt sind, kann die verkürzte Verweildauer ein echter Fortschritt sein. Bis dahin

  • Notfallreform: Endlich Priorität für echte Akutfälle!

    Insider wissen es schon lange, jetzt hat eine Studie es bestätigt: 60 % der Notaufnahme-Besuche enden ambulant, es liegt dann also kein echter Notfall vor. 78 % der Bevölkerung befürworten daher laut AOK eine vorgelagerte Ersteinschätzung. Warum also noch zögern? Wer echte Notfälle zuerst behandelt, rettet Zeit, Nerven – und mit Wahrscheinlichkeit Leben. Und was passiert noch mit dem Missbrauch des Notdienstes? Der kostet Ressourcen, die am Schockraum fehlen. Wir alle wollen nicht, dass unsere Angehörigen im Ernstfall warten müssen, weil Bagatellen den Fluss blockieren!

    Die Richtung der Bundesregierung, die gestern bekannt gegeben wurde, stimmt jetzt: Triage vor Ort, Leitstellen-Vernetzung 112/116117, klare Wege für Angehörige.

    Fazit: Endlich setzt man die richtigen Prioritäten, stärkt die Ersteinschätzung, schützt Akutpatienten. Angehörige müssen sich darauf verlassen können, dass die Dringlichsten zuerst dran sind. Alles andere ist teuer – in Euro, in Pflegezeit, im schlimmsten Fall im Menschenleben.

  • 7 Minuten bis zum Exitus

    7–9 Minuten: Ab dann kippt bei Herzstillstand die Überlebenskurve steil nach unten – jede weitere Minute verschlechtert die Prognose signifikant. Und wo bleibt der Rettungsdienst?

    Die Tagesschau berichtete unlängst über eine neue Studie zu den Rettungsdiensten. Die stellt fest: In Deutschland gibt es uneinheitliche Leitstellenprozesse, überlastete Notaufnahmen, große regionale Unterschiede. Der Kern ist altbekannt: Die Hilfsfrist variiert je nach Bundesland zwischen ca. 8 und 15 Minuten, teils länger im ländlichen Raum – ein Flickenteppich, der Leben kosten kann.

    Und wie so oft passiert immer das Gleiche: Ankündigungen, Verschiebungen. Die überfällige Notfallreform wurde bereits ausgebremst. Und es gibt neue Absichtsbekundungen, aber keine Aktion – während Patientinnen und Patienten warten.

    Das hat eine Konsequenz für uns Alle!

    Jede verzögerte Einweisung erhöht die Wahrscheinlichkeit für Komplikationen, Reha-Bedarf und Pflegeabhängigkeit. Das verändert unseren Alltag, weil wir als Angehörige mehr Pflege leisten müssen. Im Extremfall sterben unsere Familienmitglieder, im Regelfall werden unsere Familien durch spätere Behandlung zu höheren Pflegerisiken gezwungen!

    Ich frage deshalb: Warum fehlt weiterhin eine bundeseinheitliche Steuerung von Rufnummern wie 112/116117, wo bleibt eine klare Triage in Leitstellen und eine verbindliche, einheitlich definierte Hilfsfrist? Warum bestehen Lücken bei Nachtflügen und Telemedizin, obwohl die Evidenz vorliegt?

    Machen Sie mit beim Thema Rettungsdienst:

    Kontaktieren Sie Ihren direkt gewählten Bundestagsabgeordneten und fordern Sie ihn auf, zu handeln. Eine vollständige Übersicht aller Abgeordneten finden Sie auf der Seite „Abgeordnete“ des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/abgeordnete.

    Solange Reformen vertagt werden,
    zahlen Betroffene und ihre Angehörigen
    den Preis – täglich, mitunter endgültig.

  • Falsch gespart beim KHG

    3 Stunden. So viel Zeit verlieren Pflege und Ärzte täglich an Papierkram – Zeit, die am Bett fehlt. [Quelle: bdpk.de). Und jetzt wird ab 2026 noch mehr bei Kliniken gekürzt: Um 1,8 Milliarden EUR. Gleichzeitig müssen wegen dem neuen Krankenhausgesetz KHG 5000 Vollzeitstellen in Deutschland geschaffen werden. Was das für den Alltag im Krankenhaus bedeutet? Weniger Personalzeit, mehr Hektik, mehr Verantwortung für Angehörige: mitdenken, organisieren, da sein. Nicht, weil Teams kein Herz hätten – sondern weil Minuten fehlen.

    Die beste Sparidee? Weniger Bürokratie, nicht weniger Pflege. Wenn Formulare, Doppel-Einträge und Prüfrituale schrumpfen, wächst sofort die Zeit für Menschen: Gespräche, Schmerztherapie, Mobilisation. Jede gestrichene Zeile im Formular wird zu einer helfenden Hand am Bett!

    Mein 1. Fazit: Spare beim Papier, investiere in Zeit. Und zwar für Patienten und deren Angehörige. Wer Krankenhäuser stärken will, gibt Teams Luft – nicht neue Listen!

    Mein 2. Fazit: Patientenbegleiter und vor allem die Anghörige müssen das kompensieren. Wieder einmal. Wie lange noch?

  • Was bringt uns Patienten die Reform der Reform ?

    17,3 Millionen Behandlungsfälle hatten wir in 2024 – und das Kabinett richtet die Kliniken deshalb neu aus: weg von reinen Fallpauschalen, hin zu Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen. Das Ziel ist klar: mehr Qualität durch Spezialisierung, transparente Klinikwahl via Bundes-Klinik-Atlas, stabilere Netze – gerade im ländlichen Raum. Doch gelingt Qualität ohne längere Wege?

    Kommt das Vorhaltegeld ans Bett oder versickert es im Defizit? Bleibt Pflege messbarer Standard statt Schönwetterkriterium? Nun, zumindest die Richtung stimmt. Denn für Patienten heißt das Vorhaben: Eher „gleich an den richtigen Ort“, weniger Doppeluntersuchungen – und für Angehörige: planbarere Pfade, bessere Vergleichbarkeit. Wenn die Länder jetzt die Qualität durch zuviel Bürokratie nicht verwässern und die Daten, auf die die Entscheidungen getroffen werden, verlässlich sind, dann wird aus einer weiteren Strukturänderung endlich Qualität für die Behandlungen, dann gelingt die Reform der Reform! Ihr Jürgen Loga, freier Journalist