Weniger Schmerzensgeld im Alter? Was ein Urteil bedeutet

Wenn ein Mensch nach einer Behandlung schwer geschädigt ist, verändert sich oft das ganze Leben. Angehörige müssen Entscheidungen treffen, Pflege organisieren und mit großer Sorge umgehen. Eine Frage kann dabei besonders verletzend klingen: Ist das Leiden eines älteren Menschen weniger wert als das eines jüngeren? Ich möchte Ihnen erklären, was ein neues Gerichtsurteil dazu tatsächlich sagt. Denn die Antwort ist nicht so einfach, wie eine Schlagzeile vermuten lässt.

Als Patientenbegleiterin und Onkolotsin ist mir wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Niemand soll sich wegen seines Alters mit schlechten Erklärungen oder unzureichender Hilfe zufriedengeben. Zugleich möchte ich ein Urteil nicht dramatischer darstellen, als es ist. Wir schauen deshalb genau hin.

Was ist passiert?

Eine Frau, Jahrgang 1966, wurde im Mai 2020 wegen einer Erkrankung der Schilddrüse operiert. Einige Tage später fand eine Untersuchung ihrer Stimmbänder statt. Danach bekam sie Atemnot. Sie verlor das Bewusstsein und musste wiederbelebt werden. Anschließend lag sie auf einer Intensivstation und wurde über einen Schlauch in der Luftröhre beatmet.

Am Abend entfernte sich dieser Beatmungsschlauch unbeabsichtigt. Das Gericht bezeichnet diesen Vorgang als Selbstextubation. In der folgenden Nacht verschlechterte sich die Atmung der Frau erheblich. Sie musste erneut beatmet und wiederbelebt werden. Es kam zu einem schweren Hirnschaden durch Sauerstoffmangel.

Nach den gerichtlichen Feststellungen kann die Patientin nicht mehr selbstständig gehen, stehen oder sprechen. Sie braucht dauerhaft umfassende Pflege. Das Gericht stützte sich dafür unter anderem auf medizinische Gutachten. Ich schildere diese Folgen bewusst sachlich. Hinter solchen Worten steht ein Mensch, dessen Alltag sich vollständig verändert hat.

Was hat das Gericht tatsächlich entschieden?

Das Oberlandesgericht Köln entschied am 7. Oktober 2026 unter dem Aktenzeichen 5 U 25/26. Das Landgericht hatte zuvor 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Oberlandesgericht setzte den Betrag auf 450.000 Euro herab. Es bestätigte außerdem eine Pflicht des beklagten Krankenhausträgers, bestimmte weitere Schäden zu ersetzen. Die Klage gegen die übrigen Beklagten blieb erfolglos.

Ein schwerwiegender Fehler bei der Behandlung war in dieser zweiten Gerichtsinstanz nicht mehr streitig. Nach den zugrunde gelegten Feststellungen war die Patientin nach der ersten schwierigen Beatmung nicht ausreichend ruhiggestellt, nach dem Entfernen des Schlauchs nicht sofort wieder beatmet und danach nicht ausreichend überwacht worden. Das ist mehr als ein bloßer Vorwurf. Dennoch bedeutet das Urteil nicht, dass jeder Beteiligte persönlich einen Fehler begangen hat.

Das Gericht sprach von einem groben Behandlungsfehler. Damit ist ein besonders schwerer Verstoß gegen medizinische Regeln gemeint. Stellen Sie sich eine rote Ampel vor: Es geht nicht um eine kleine Unachtsamkeit, sondern um eine Regel, die besonders deutlich beachtet werden muss. Der Vergleich ersetzt natürlich keine medizinische Begutachtung.

Bei einem solchen Fehler kann eine Beweislastumkehr eintreten. Normalerweise muss jemand, der einen Schaden geltend macht, wichtige Zusammenhänge beweisen. Im Alltag wäre das so, als müssten Sie zeigen, woher ein Wasserschaden kommt. Bei einer gesetzlich geregelten Beweislastumkehr wird eine entscheidende Frage unter bestimmten Voraussetzungen anders verteilt: Dann muss die Behandlungsseite die gesetzliche Vermutung widerlegen. Das steht in Paragraf 630h Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Spielt das Alter beim Schmerzensgeld eine Rolle?

Ja, das Lebensalter kann bei der Höhe eine Rolle spielen. Aber nicht, weil ein älterer Mensch weniger wert wäre. Das Gericht berücksichtigte im konkreten Fall unter anderem, wie schwer die Einschränkungen sind und wie lange die Betroffene voraussichtlich mit ihnen leben muss. Die Patientin war beim Schaden 53 Jahre alt. Der Vergleich mit Entscheidungen über schwer geschädigte Kinder überzeugte das Gericht deshalb nicht vollständig.

Ich finde eine Unterscheidung besonders wichtig: Menschenwürde und Patientenrechte sind nicht vom Geburtsjahr abhängig. Die gerichtliche Bewertung eines Geldbetrags ist etwas anderes. Das Schmerzensgeld soll körperliches und seelisches Leiden ausgleichen, soweit Geld das überhaupt vermag. Es ist keine Preisliste für Menschen. Das Gesetz nennt dafür in Paragraf 253 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine angemessene Geldentschädigung.

Das Urteil sagt auch nicht: Ab 70 gibt es grundsätzlich weniger Geld. Gerichte müssen die individuellen Folgen betrachten. Gerade ältere Menschen können sich nach schweren Verletzungen besonders schwer auf neue Einschränkungen einstellen. Auch das kann im Einzelfall Bedeutung haben. Eine feste Altersgrenze oder einen allgemeinen Abschlag hat das Kölner Gericht nicht festgelegt.

Die Revision wurde nicht zugelassen. Ob die Entscheidung bereits rechtskräftig ist, konnte ich anhand der zugänglichen Unterlagen nicht sicher feststellen. Ich behaupte deshalb keine Rechtskraft.

Warum ist dieser Fall für Krankenhauspatienten wichtig?

Für mich steht nicht die große Geldsumme im Mittelpunkt. Mich beschäftigt, was vor und nach einer gefährlichen Veränderung im Krankenhaus geschieht. Wer bemerkt, dass ein Patient schlechter Luft bekommt? Wer ist zuständig? Wie wird die Überwachung organisiert? Und wie werden Angehörige informiert, wenn sich der Zustand verändert? Das sind berechtigte Fragen.

Ein Krankenhausaufenthalt bringt viele Fachleute zusammen. Das ist gut und notwendig. Trotzdem kann es passieren, dass Angehörige den Überblick verlieren. Ich empfehle deshalb, sich eine feste Ansprechperson nennen zu lassen. Fragen Sie nach dem Behandlungsplan und danach, wann Sie neue Informationen bekommen können. Medizinische Überwachung bleibt selbstverständlich Aufgabe der Fachkräfte, nicht der Familie.

Was können Patienten und Angehörige konkret tun?

Fragen verständlich stellen

Ich rate Ihnen, kurze und klare Fragen vorzubereiten: Was hat sich seit gestern verändert? Welche Untersuchung ist geplant? Was muss in den nächsten Stunden besonders beobachtet werden? Welche Unterstützung braucht der Patient später? Lassen Sie sich Fachwörter erklären. Wenn Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie noch einmal.

Beobachtungen festhalten

Notieren Sie Datum, Uhrzeit, beobachtete Veränderungen und den Namen Ihrer Gesprächsperson. Trennen Sie dabei, was Sie selbst gesehen haben, von dem, was Sie vermuten. Ein Gesprächsprotokoll kann helfen. Auf meiner Website finden Sie eine Vorlage für Gesprächsnotizen. Sie soll Gespräche erleichtern, nicht das Behandlungsteam kontrollieren.

Bei ernstem Verdacht Unterstützung holen

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, können Sie die Behandlungsunterlagen anfordern und sich beraten lassen. Für gesetzlich Versicherte kommt die Krankenkasse als erste Anlaufstelle infrage. Je nach Fall können Gutachterstellen der Ärztekammern oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei helfen. Die rechtlichen Möglichkeiten erkläre ich ergänzend auf meiner Seite Umgang mit Behandlungsfehlern. Bei akuten Beschwerden hat die medizinische Hilfe immer Vorrang.

Meine Checkliste für Patienten und Angehörige

  1. Ich weiß, wer auf der Station für die Behandlung zuständig ist.
  2. Ich frage nach, wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verändert.
  3. Ich lasse mir wichtige medizinische Begriffe in einfachen Worten erklären.
  4. Ich notiere Gespräche und auffällige Veränderungen mit Datum und Uhrzeit.
  5. Ich frage nach dem weiteren Behandlungs- und Pflegeplan.
  6. Ich hole bei einem konkreten Fehlerverdacht fachkundige Unterstützung.
  7. Ich bespreche wichtige Entscheidungen mit dem Patienten, soweit er selbst entscheiden kann, und beachte seine Wünsche.

Mein Fazit

Das Urteil aus Köln zeigt, wie schwer die Folgen einer fehlerhaften Behandlung sein können. Es zeigt auch, dass die Höhe des Schmerzensgeldes von vielen Umständen abhängt. Ich möchte nicht, dass Sie aus diesem Fall Angst vor jedem Krankenhausbesuch mitnehmen. Ich möchte, dass Sie wissen: Ihre Fragen sind wichtig, Ihre Beobachtungen können helfen, und Ihr Alter macht Ihre Rechte nicht kleiner.

Warum ich mein Buch „Nicht allein im Krankenhaus!“ empfehle

Ich habe „Nicht allein im Krankenhaus!“ geschrieben, weil ich möchte, dass Patienten möglichst gut versorgt werden und Angehörige gemeinsam mit ihnen etwas erreichen können. Gerade wenn eine Behandlung kompliziert wird, braucht es verständliche Informationen und einen klaren Überblick. Nach meiner Buchvorstellung enthält das Buch unter anderem Checklisten, Hinweise für Gespräche und Anregungen zur Dokumentation.

Ich wünsche mir, dass Sie sich damit besser auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten können. Nicht gegen Ärzte und Pflegekräfte, sondern im Gespräch mit ihnen. Wenn Sie gemeinsam Fragen klären und Entscheidungen bewusster treffen, ist das ein wichtiger Schritt. Auf meiner Buchseite finden Sie auch einen Auszug. Dort können Sie selbst prüfen, ob das Buch für Sie oder Ihre Angehörigen hilfreich ist.

Dieser Beitrag informiert allgemein. Er ersetzt keine ärztliche Untersuchung und keine individuelle anwaltliche Beratung.

Quellen und rechtliche Grundlagen