Vor der Operation: Warum ich Ihnen Zeit zum Nachdenken rate

Wenn ein Arzt Ihnen sagt, dass Sie operiert werden sollen, kann Ihnen das den Boden unter den Füßen wegziehen. Besonders dann, wenn es um einen Tumor geht. Vielleicht denken Sie zunächst nur: Hauptsache, die Ärzte helfen mir. Und vielleicht nicken Sie, obwohl Sie längst nicht alles verstanden haben. Genau darüber möchte ich heute sprechen. Denn Ihre Unterschrift unter einem Formular ist nicht das Wichtigste. Entscheidend ist, dass Sie wirklich entscheiden können.

Ich begleite Menschen in Fragen rund um einen Krankenhausaufenthalt. Dabei ist mir besonders wichtig: Auch wer schon 70, 80 oder 90 Jahre alt ist, darf sich Zeit für Fragen nehmen. Ihr Alter nimmt Ihnen weder Ihre Würde noch Ihr Recht, eine Behandlung zu verstehen. Ein Urteil aus Köln zeigt, warum das so bedeutend ist.

Was ist passiert?

Eine Frau erfuhr im Mai 2016, dass bei ihr ein Hirntumor operiert werden sollte. Nach den gerichtlichen Feststellungen lag zwischen der Nachricht über den Tumor und der Operation nur wenig Zeit. Die Operation wurde für sie überraschend um einen Tag vorgezogen. Das ausführlichere Gespräch über den Eingriff und seine Risiken fand am Vorabend statt. Gleich danach begannen Vorbereitungen für die Operation.

Die Patientin wollte auch wissen, ob sie in ein anderes Krankenhaus gebracht werden könnte. Für sie spielte der Ort der Behandlung eine wichtige Rolle. Nach den Feststellungen des Gerichts war die Operation damals kein Notfalleingriff. Auch ein Transport war grundsätzlich möglich. Die Patientin erhielt dazu jedoch keine zutreffende Grundlage für ihre Entscheidung.

Nach der Operation hatte sie gesundheitliche Einschränkungen. Unter anderem betrafen diese das Anheben des Fußes, das Gefühl im Fuß und die Muskulatur eines Beins. Sie ging gerichtlich gegen mehrere Beteiligte ihrer Behandlung vor. Wichtig ist mir: Eine schwere Folge nach einer Operation beweist für sich allein noch keinen Operationsfehler.

Was hat das Gericht tatsächlich entschieden?

Das Oberlandesgericht Köln entschied am 20. April 2026 unter dem Aktenzeichen 5 U 105/23. Es stellte fest, dass die Aufklärung vor der Hirnoperation unter den konkreten Umständen nicht rechtzeitig und ausreichend war. Die Operation war deshalb rechtlich nicht durch eine wirksame Einwilligung gedeckt. Das Gericht sprach der Frau gegenüber drei der Beklagten 30.000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Außerdem stellte es deren Ersatzpflicht für bestimmte weitere Schäden aus der Behandlung fest. Gegen andere Beklagte blieb die Klage ohne Erfolg.

Was bedeutet „Einwilligung“? Stellen Sie sich vor, jemand möchte Ihr Wohnzimmer umbauen. Sie sagen erst dann sinnvoll Ja, wenn Sie wissen, was verändert werden soll und welche Folgen das hat. Bei einer Operation geht es natürlich um viel mehr als um ein Zimmer. Das Beispiel soll aber zeigen: Ein Ja braucht eine verständliche Grundlage. Die rechtlichen Anforderungen an medizinische Aufklärung stehen insbesondere in den Paragrafen 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Was ist „Teilschmerzensgeld“? Denken Sie an eine Rechnung, bei der zunächst nur ein bestimmter Teil geklärt wird, weil noch nicht abzusehen ist, welche weiteren Folgen entstehen. Das ist nur ein Vergleich aus dem Alltag. Juristisch ging es hier um einen bezifferten Teil des Anspruchs auf Ausgleich für Schmerzen und andere persönliche Beeinträchtigungen. Die 30.000 Euro sind keine allgemeine Summe, die bei jeder späten Aufklärung zu zahlen wäre.

Das Urteil bedeutet auch nicht, dass jede Aufklärung am Vorabend einer Operation automatisch unwirksam ist. Das Gericht betrachtete die gesamten Umstände: die überraschende Diagnose, den vorgezogenen Termin, den beginnenden Operationsablauf und die fehlende echte Gelegenheit, weitere Informationen einzuholen. Eine bestätigte Rechtskraft konnte ich den geprüften Quellen nicht entnehmen.

Warum ist dieser Fall für Krankenhauspatienten wichtig?

Mich beschäftigt an diesem Fall vor allem eine menschliche Frage: Wie soll jemand eine gute Entscheidung treffen, wenn er gerade Angst hat? Ein Krankenhaus hat feste Abläufe. Diese Abläufe sind notwendig. Doch Ihre persönliche Entscheidung darf darin nicht untergehen. Dass ein Bett bereitsteht oder ein Termin im Operationsplan steht, ersetzt kein Gespräch.

Ich möchte Ihnen deshalb Mut machen, nachzufragen. Nicht, weil Sie Ärzten misstrauen müssen. Sondern weil ein guter Austausch die Behandlung unterstützen kann. Viele Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte leisten unter hohem Druck wertvolle Arbeit. Ihre Fragen sind kein Angriff. Sie helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Fragen Sie insbesondere, warum eine Operation jetzt notwendig ist. Gibt es Zeit, darüber zu schlafen? Welche Vorteile werden erwartet? Welche Risiken sind wesentlich? Gibt es andere Behandlungsmöglichkeiten? Und wenn Sie lieber in einer anderen Klinik behandelt werden möchten: Ist ein Transport medizinisch möglich? Die Antworten hängen immer von Ihrer persönlichen Lage ab.

Was können Patienten und Angehörige konkret tun?

Nehmen Sie eine vertraute Person mit

Ich empfehle, nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens zum Gespräch mitzunehmen. Zwei Menschen hören oft mehr als einer. Fragen Sie vorher, ob Sie das Gespräch gemeinsam führen können. Sie entscheiden, welche Informationen der Angehörige hören darf. Eine Begleitperson bekommt nicht allein durch ihre Anwesenheit das Recht, an Ihrer Stelle zu entscheiden.

Sagen Sie offen, wenn Sie etwas nicht verstehen

Sie dürfen bitten: „Erklären Sie mir das bitte ohne Fachwörter.“ Oder: „Was bedeutet das für meinen Alltag nach der Operation?“ Schämen Sie sich nicht dafür. Niemand muss medizinische Begriffe kennen. Lassen Sie sich die wichtigsten Punkte wiederholen.

Fragen Sie nach der Dringlichkeit

Wenn Sie das Wort „dringend“ hören, fragen Sie: „Was würde medizinisch passieren, wenn wir bis morgen warten?“ In einem echten Notfall kann sofortiges Handeln notwendig sein. Bei einem planbaren Eingriff besteht oft mehr Raum zum Überlegen. Ob Warten vertretbar ist, muss das behandelnde Team anhand Ihres Gesundheitszustands beurteilen.

Halten Sie Ihre Fragen schriftlich fest

Ein kleines Blatt Papier reicht. Notieren Sie drei Fragen, die Ihnen wichtig sind. Schreiben Sie nach dem Gespräch auf, welche Antworten Sie bekommen haben. Dazu gibt es auf meiner Website auch eine Vorlage für ein Gesprächsprotokoll. Wenn Unterlagen fehlen, können Sie grundsätzlich Einsicht in Ihre Patientenakte verlangen. Das regelt Paragraf 630g des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Meine Checkliste vor einer geplanten Operation

  1. Ich weiß, weshalb mir die Operation empfohlen wird.
  2. Ich habe verstanden, welche wesentlichen Risiken und möglichen Folgen es gibt.
  3. Ich habe gefragt, ob andere Behandlungen infrage kommen.
  4. Ich weiß, wie dringend der Eingriff medizinisch ist und ob Bedenkzeit möglich ist.
  5. Ich konnte nachfragen, ob eine andere Klinik oder eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll ist.
  6. Ich habe eine vertraute Person hinzugezogen, wenn ich das möchte.
  7. Ich unterschreibe erst, wenn meine offenen Fragen ausreichend beantwortet sind.

Mein Fazit: Ihr Ja soll wirklich Ihr Ja sein

Das Kölner Urteil erinnert mich daran, wie wichtig ein ruhiges, ehrliches Gespräch ist. Es geht nicht darum, notwendige Operationen zu verhindern. Es geht darum, dass Sie die Gründe verstehen und bewusst zustimmen können. Fragen, Zweifel und der Wunsch nach einer kurzen Pause sind keine Störung. Sie gehören zu einer guten Entscheidung. Und wenn sich etwas medizinisch nicht aufschieben lässt, sollte auch das verständlich erklärt werden.

Warum ich „Nicht allein im Krankenhaus!“ geschrieben habe

Ich wünsche mir, dass es Patienten im Krankenhaus besser geht und Angehörige gemeinsam mit ihnen etwas erreichen können. Darum habe ich mein Buch „Nicht allein im Krankenhaus!“ geschrieben. Nach meiner Buchvorstellung finden Sie darin unter anderem Hinweise zur Vorbereitung, zu Gesprächen und zur Dokumentation sowie praktische Checklisten. Genau diese Hilfen können nützlich sein, wenn vor einer Operation plötzlich sehr viele Fragen auftauchen.

Mein Anliegen ist nicht, Ihnen Misstrauen beizubringen. Ich möchte, dass Sie sich informieren, verständlich miteinander sprechen und die Versorgung gemeinsam mit den behandelnden Menschen so gut wie möglich gestalten. Wenn Sie mehr erfahren möchten, finden Sie auf meiner Buchseite auch einen Auszug. Für ergänzende Anregungen empfehle ich außerdem meine Seite Das Aufklärungsgespräch.

Meine Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine persönliche medizinische oder rechtliche Beratung.

Quellen